Teilnahmebedingungen

Für den Deutschen Gründerpreis für Schüler:innen gelten folgende Teilnahmebedingungen:

Anmeldung zur Wettbewerbsteilnahme

  1. Der Wettbewerb Deutscher Gründerpreis für Schüler:innen wird  von den Partnern stern, Sparkassen, ZDF und Porsche AG ausgerufen. Das Projektbüro verantwortet die Einhaltung der Teilnahmebedingungen und leitet die Juryarbeit einschließlich der Preisvergabe auf Grundlage fachlich fundierter Entscheidungen an.

  2. Eine Teilnahme am DGPS ist nur möglich, sofern das Elterneinverständnis für die jeweilige Schüler:in und die Einwilligung zur Datenverarbeitung nach den geltenden Datenschutzbestimmungen vorliegt. Diese Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Wir weisen darauf hin, dass im Falle eines Widerrufs der Einwilligung in die Datenverarbeitung eine weitere Teilnahme am Wettbewerb des DGPS nicht mehr möglich ist.“Teilnahme am Wettbewerb ist für Lehrkräfte und Schüler:innen nur über die zuständige Sparkasse (Schule im Geschäftsgebiet der Sparkasse) möglich. Die Lehrkraft benötigt einen Teilnahmecode des Sparkassen-Instituts für die Teilnahme.

  3. Die Teilnahme am Wettbewerb ist nur bei einer einzigen Sparkasse gestattet.

  4. Die Anmeldung zum Wettbewerb für Lehrkräfte und Schüler:innen ist ausschließlich über die Registrierungsmaske auf der Webseite https://dgp-schueler.de/ möglich. Die geforderten personenbezogenen Angaben sind wahrheitsgemäß zu beantworten.

  5. Die Lehrkräfte erhalten nach erfolgreicher Registrierung durch die Sparkasse einen entsprechenden Teilnahmecode für die Spielplattform. Über das eigene personenbezogene Profil werden Personen- und Projektdaten verwaltet, sowie der Wettbewerb bis zur Preisverleihung in Hamburg abgebildet.

  6. Die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse stellt den Hauptkommunikationskanal des Projektteams mit den Schüler:innen und Lehrkräften dar.

  7. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.

  8. Der Wettbewerb wird jedes Jahr ausgetragen. Die Spielphase startet jährlich Anfang Januar und endet Mitte Mai. Die Preisverleihung in Hamburg, bei dem die Preisträger:innen ermittelt und gekürt werden, findet Mitte/Ende Juni eines jeden Jahres statt. Die genauen Termine sind auf der Webseite angegeben.

  9. Der Anmeldeschluss für den Gesamtwettbewerb endet Mitte Februar.

    Teilnahmeberechtigung: Wer gilt als Schüler:in? Und wo ist der Schulort?

  10. Der Wettbewerb Deutscher Gründerpreis für Schüler:innen richtet sich an Schüler:innen aller Schularten ab Klasse 9 und Auszubildende. Entscheidend ist, dass die Teilnehmenden bis zur Abgabe Aufgabe 9 (Stichtag) Schüler:innen sind. Eine Teilnahme für Studierende ist nicht möglich. Es besteht keine Altersgrenze.

  11. Von Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person erforderlich

  12. Eine Teilnahme deutscher Auslandsschulen ist ebenfalls möglich: Schüler:innen von Deutschen Auslandsschulen sind teilnahmeberechtigt, auch wenn der Schulort außerhalb Deutschlands liegt. Weitere Ausnahmen von dieser Regelung sind nur nach Rücksprache mit dem Projektbüro Deutscher Gründerpreis für Schüler:innen zulässig. Zu beachten ist zusätzlich: Teams von Auslandsschulen nehmen am Wettbewerb außer Konkurrenz teil.

  13. Für die Teilnahme am Wettbewerb benötigen die Schüler:innen eine betreuende Lehrkraft.

    Teams

  14. Die Teilnahme beim Wettbewerb Deutscher Gründerpreis für Schüler:innen ist ausschließlich als Team möglich. Teams können aus mindestens 3 und maximal 5 Teammitgliedern bestehen.

  15. An der jeweiligen Spielrunde kann man nur mit einem Team teilgenommen werden.

  16. Wenn allerdings die Gründerpreis Experience nicht erreicht wurde, kann man erneut teilnehmen.

  17. Bei der Teilnahme an einem vorherigen Wettbewerb mit der gleichen Idee ist das Projektbüro des Deutschen Gründerpreises zu informieren. Die Teilnahme mit der gleichen Idee ist grundsätzlich möglich vorausgesetzt die Aufgaben werden dennoch umfänglich und vollständig erarbeitet.

  18. Der Deutsche Gründerpreis für Schüler:innen ist ein Gründungswettbewerb, in dem Schüler:innen eine fiktive Geschäftsidee entwickeln. Bereits existierende Unternehmen können daher leider nicht berücksichtigt werden.

    Wettbewerbsaufgabe: Qualifikation zur Preisverleihung in Hamburg

  19. Über die Zulassung eines Teams zur Preisverleihung in Hamburg wird auf Basis der erreichten Punktzahl entschieden, die sich ergibt, aus der Bewertung der Finanzplanung, der Bewertung des Pitch Decks, der Bewertung des Live Pitch Event in der Schule

    und der Bewertung der Management Summary.

  20. Sollte ein qualifiziertes Team auf die Teilnahme bei der Preisverleihung in Hamburg verzichten, rückt das nächstplatzierte bisher unberücksichtigte Team nach. Das gleiche gilt im Falle, wenn ein Team, das die Teilnahmebedingungen nicht eingehalten hat.

  21. Zum Wettbewerb können nur Geschäftsideen zugelassen werden, die nicht gegen die in Deutschland geltenden Gesetze verstoßen. Darüber hinaus werden Geschäftsideen, die Gewalt gegenüber Mensch und Tier, sowie Suchtmittel fördern vom Wettbewerb ausgeschlossen.

    Jurierung

  22. In der ersten Bewertungsrunde bewertet die Lehrkraft der teilnehmenden Teams die Finanzplanung, das Pitch Deck und das Live Pitch Event in der Schule. Ein weiteres Jurymitglied aus der Wirtschaft bewertet die Finanzplanung, das Pitch Deck und die Management Summary.

  23. Es qualifizieren sich Teilnehmende, die alle neun Aufgaben fristgerecht bearbeitet und final eingereicht haben.

  24. Zu der zweiten Bewertungsrunde qualifizieren sich die 20 besten Teams der ersten Bewertungsrunde.

  25. Im Juni wählt eine Expertenjury die bundesweit zehn besten Teams aus. Diese werden zur Preisverleihung nach Hamburg eingeladen und gewinnen Tickets für die Gründerpreis Experience, ein mehrtägiger Hackathon, bei dem an konkreten, aktuellen Herausforderungen von und mit existierenden Start-ups gearbeitet wird.

  26. Um unter die 10 besten Teams zu kommen, müssen während der gesamten Spielrunde (jeweils bis zum Ende der Spielphase eines Jahres) die im Wettbewerb erforderliche Anzahl an Teilnehmenden registriert sein.

    Urheberecht

  27. Die Mitwirkenden des Deutschen Gründerpreises für Schüler verpflichten sich:

    vertrauliche Informationen und Kenntnisse Dritten nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des betreffenden Teams zugänglich zu machen, um die Ideen der Teilnehmer zu schützen,

    über vertrauliche Informationen, die im Rahmen des Deutschen Gründerpreis für Schüler:innen und der Mitwirkung an diesem bekannt werden, auch nach ihrer Beendigung Stillschweigen zu bewahren,

    sicherzustellen, dass die übergebenen Unterlagen im Zusammenhang mit den Spielbeiträgen so aufbewahrt werden, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind,

    die zur Kenntnis gelangten Informationen nicht selbst zu verwenden, etwa im Rahmen einer Patent-, Markenanmeldung oder ähnlichem,

    bei Befangenheit (z.B. wenn Teilnehmer persönlich bekannt sind) die Spielleitung darauf hinzuweisen.

    Als vertraulich gelten alle Informationen, die von den Teilnehmern des Deutschen Gründerpreises für Schüler, insbesondere durch Einreichung ihres Beitrages, offenbart bzw. bekannt werden. Als vertraulich gelten ferner alle Informationen über die Inhalte des Spiels (Aufgaben), über interne Vorgänge und solche Angaben, die ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind.

  28. Die Teilnehmenden versichern, dass sie die Wettbewerbsbeiträge (Finanzplanung, Pitch Deck, Management Summary etc.) selbst und eigenständig erstellt und erarbeitet haben und insofern als alleinige Urheber:innen zu qualifizieren wären.

  29. Bilder, Videos und Musik, die bei den Pitches veröffentlicht werden, sind mit Quelle und Namen der Urheber:in zu versehen, sofern sie nicht Mitglieder des Teams sind. Vor der Veröffentlichung haben die Teilnehmenden die Genehmigung der Rechteinhaber an den verwendeten Werken, sowie zusätzlich die der ggf. abgebildeten Personen einzuholen.

  30. Für die Teilnahme an den Pitch Events und der Preisverleihung in Hamburg ist eine Zustimmung zur Erteilung von Nutzungsrechten an den für die Events geforderten Wettbewerbsbeiträgen (Präsentationen, Pitch-Videos, etc.) für das Projektbüro Deutscher Gründerpreis für Schüler:innen notwendig, damit der Wettbewerb durchgeführt, der öffentliche Charakter des Wettbewerbs und das Interesse an der Öffentlichkeitsarbeit gewahrt werden können:

    Das Projektbüro wird berechtigt die Wettbewerbsbeiträge zum Zwecke der Bewertung an die jeweilige Jury weiterzuleiten.

    Auszüge aus den Wettbewerbsbeiträgen können vom Projektbüro in individueller Absprache mit den Teams und nach deren Freigabe für die Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden.

  31. Alle Mitarbeitenden und Jurymitglieder sind bis zur Veröffentlichung im Rahmen der Preisverleihung in Hamburg auf Verschwiegenheit mit Blick auf die Wettbewerbsbeiträge verpflichtet. Hierbei ist auf die Vorberichterstattung zu achten.

  32. Die formalen Vorgaben, insbesondere die Zeichenbegrenzungen, sind zu beachten. Alle bei der Erarbeitung des Pich Decks verwendeten Quellen müssen angegeben werden. Quellenangaben sollen dem Verständnis der zuvor gemachten eigenen Angaben dienen. Wird nach Einschätzung der Wettbewerbsleitung über Verweise in Cloudspeicher oder hochgeladene Dateien versucht die Zeichenbegrenzung zu umgehen, so wird die Jury auf die Nichteinhaltung der formalen Vorgaben aufmerksam gemacht.

  33. Wird bei einem Pitch Event oder der Preisverleihung in Hamburg, bzw. bei der Vorberichterstattung, eine Erfindung präsentiert, gilt sie als veröffentlicht und kann nicht mehr durch ein Patent geschützt werden. Soll eine Erfindung geschützt werden, ist sie daher vor ihrer ersten Veröffentlichung beim Wettbewerb von den Teilnehmenden bzw. deren gesetzlicher Vertretung zum Patent anzumelden.

  34. Auf den möglichen Verlust des Patentschutzes werden die eingeladenen Teams erneut zusätzlich aufmerksam gemacht. Ein Gebrauchsmusterschutz kann bis zu sechs Monate nach der ersten Präsentation erworben werden.

  35. Beim Deutschen Gründerpreis für Schüler:innen handelt es sich um ein rein fiktives Planspiel. Es geht darum, eine Geschäftsidee durchzuspielen und ein tragfähiges Geschäftskonzept zu erstellen. Die Ausarbeitungen bleiben intern und werden nicht veröffentlicht. Eine Anmeldung kann auch mit einer bereits bestehenden Idee erfolgen. Dies muss jedoch kenntlich gemacht werden.

  36. Eine Geschäftsidee und ein Pitch Deck, die bereits einmal beim Wettbewerb präsentiert wurde, darf in unveränderter Form nicht erneut eingereicht werden. Teilnehmende dürfen jedoch dasselbe Thema weiterbearbeiten und, sofern wesentliche Weiterentwicklungen erbracht wurden, erneut einreichen.

  37. Alle Mitarbeitenden und Jurymitglieder sind bis zur Veröffentlichung im Rahmen der Preisverleihung in Hamburg auf Verschwiegenheit mit Blick auf die Wettbewerbsbeiträge verpflichtet. Hierbei ist auf die Vorberichterstattung zu achten.

    Sonstige Bedingungen

  38. Ein respektvoller Umgang der Teilnehmenden untereinander sowie gegenüber sämtlichen am Wettbewerb beteiligten Personen ist geboten.

  39. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

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